Geht die Gesamtsumme auf?
Die Summe aller Wohnungen muss zur Gesamtabrechnung passen.
Für den Verwaltungsbeirat
Prüfbericht und Fragenkatalog. Ab 150 Euro aus der Gemeinschaftskasse. Kein Fund, kein Honorar.
Keine Rechtsberatung. Wir rechnen nach und stellen Fragen. Die Bewertung bleibt beim Beirat — und, wo nötig, beim Anwalt.
PDF der Gesamtabrechnung, wenn vorhanden der Vermögensbericht und der Wirtschaftsplan. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich eine Prüfung lohnt.
Summen, Konten, Schlüssel, Heizkosten, Rücklage, Vergütung. Jede Abweichung mit Rechenweg, den ein Eigentümer mit dem Taschenrechner nachvollziehen kann.
Prüfbericht in verständlicher Sprache, Fragenkatalog an die Verwaltung, Textbaustein für Ihre Stellungnahme nach § 29 Abs. 2 WEG. Fünf Werktage nach vollständigen Unterlagen.
Vierzehn feste Regeln. Keine Fachbegriffe, die Sie in der Versammlung erklären müssten. Die Nummern stehen im Bericht, damit Sie nachschlagen können.
Die Summe aller Wohnungen muss zur Gesamtabrechnung passen.
Anfang plus Einnahmen minus Ausgaben muss das Ende ergeben — je Konto.
Ohne erkennbaren Verteilerschlüssel bleibt unklar, wer welchen Anteil trägt.
Stille Änderungen fallen sonst nie auf.
Die Miteigentumsanteile müssen zur Teilungserklärung passen.
Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten müssen nach Verbrauch verteilt sein.
Zuführung, Entnahme und Bestand müssen zusammenpassen.
Jede Entnahme aus der Rücklage braucht einen erkennbaren Bezug.
Positionen, die über 20 Prozent über dem Vorjahr liegen, brauchen eine Erläuterung.
Ausgewiesene Vergütung gegen den Vertrag gehalten.
Sonderumlagen dürfen nicht in den laufenden Kosten verschwinden.
Instandhaltung nicht zugleich als Ausgabe und als Rücklage erfasst.
Und stimmt der ausgewiesene Rücklagenbestand mit der Abrechnung überein.
Die Abrechnungsspitze muss als eigener Betrag stehen — darüber beschließt die Versammlung.
Was wir feststellen, lautet immer so: Zahl, Rechenweg, Bitte um Erläuterung. Die rechtliche Bewertung obliegt einem Rechtsanwalt. Die Entscheidung obliegt dem Beirat und der Versammlung.
| Paket | Einheiten | Preis |
|---|---|---|
| Beiratsprüfung S | bis 30 | 150 € |
| Beiratsprüfung M | 31–60 | 250 € |
| Beiratsprüfung L | 61–120 oder mehrere Wirtschaftseinheiten | 390 € |
| Vermögensbericht | Prüfung nach § 28 Abs. 4 WEG | +40 € |
| Folgejahr | Schlüssel und Vorjahr stehen | −50 € |
Auftraggeberin ist die Gemeinschaft, vertreten durch den Beirat. Die Beschlussvorlage zur Kostenübernahme liegt bei. Unter 15 Einheiten nehmen wir nicht an.
Finden wir keine prüfrelevante Beanstandung, stellen wir nichts in Rechnung. Sie behalten den dokumentierten Prüfbericht für Ihre Stellungnahme.
Der Verwalter erstellt die Abrechnung. Er kann sie nicht selbst prüfen — genau deshalb schreibt das Gesetz die Prüfung durch den Beirat vor.
Die Gemeinschaft. Die Beschlussvorlage liefern wir mit. Bei 30 Einheiten sind das rund 5 Euro je Eigentümer.
Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung gemildert. Für grobe nicht. Und „wir haben geprüft“, ohne geprüft zu haben, ist genau der Fall, über den dann gestritten wird. Die Pflicht zur Prüfung besteht unabhängig von der Haftung.
Dann zahlen Sie nichts. Und Sie haben eine dokumentierte Prüfung für Ihre Stellungnahme.
Nein. Das ist Anwaltssache und ausdrücklich nicht unsere Leistung. Wir liefern die Zahlen, auf die ein Anwalt aufsetzen könnte.
Jahresabrechnungen laufen geballt. Wer im März mehr zusagt, als er im April schafft, verliert den Ruf, nicht nur einen Auftrag. Schicken Sie die Unterlagen, sobald sie da sind — nicht in der Woche vor der Versammlung.
Unterlagen als PDF hochladen oder per E-Mail schicken.
Bitte beilegen: Gesamtabrechnung, Vermögensbericht falls vorhanden, Wirtschaftsplan, Verwaltervertrag (Vergütung), Vorjahresabrechnung wenn zur Hand, Versammlungstermin.
Keine Einzelabrechnungen anderer Eigentümer. Keine Zugangsdaten zum Verwalterportal. AVV bevor ein Auftrag läuft.