BeiratsprüfungWEG-Jahresabrechnung

Für den Verwaltungsbeirat

Sie müssen die Jahresabrechnung prüfen. Wir rechnen sie durch.

Prüfbericht und Fragenkatalog. Ab 150 Euro aus der Gemeinschaftskasse. Kein Fund, kein Honorar.

Keine Rechtsberatung. Wir rechnen nach und stellen Fragen. Die Bewertung bleibt beim Beirat — und, wo nötig, beim Anwalt.

Drei Schritte, dann können Sie vorlesen

  1. Sie schicken die Abrechnung

    PDF der Gesamtabrechnung, wenn vorhanden der Vermögensbericht und der Wirtschaftsplan. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich eine Prüfung lohnt.

  2. Wir rechnen vierzehn Punkte durch

    Summen, Konten, Schlüssel, Heizkosten, Rücklage, Vergütung. Jede Abweichung mit Rechenweg, den ein Eigentümer mit dem Taschenrechner nachvollziehen kann.

  3. Sie gehen vorbereitet in die Versammlung

    Prüfbericht in verständlicher Sprache, Fragenkatalog an die Verwaltung, Textbaustein für Ihre Stellungnahme nach § 29 Abs. 2 WEG. Fünf Werktage nach vollständigen Unterlagen.

Was wir prüfen — in Alltagssprache

Vierzehn feste Regeln. Keine Fachbegriffe, die Sie in der Versammlung erklären müssten. Die Nummern stehen im Bericht, damit Sie nachschlagen können.

R01

Geht die Gesamtsumme auf?

Die Summe aller Wohnungen muss zur Gesamtabrechnung passen.

R02

Stimmen die Konten?

Anfang plus Einnahmen minus Ausgaben muss das Ende ergeben — je Konto.

R03

Hat jede Position einen Schlüssel?

Ohne erkennbaren Verteilerschlüssel bleibt unklar, wer welchen Anteil trägt.

R04

Ist der Schlüssel wie im Vorjahr?

Stille Änderungen fallen sonst nie auf.

R05

Addieren sich die Anteile?

Die Miteigentumsanteile müssen zur Teilungserklärung passen.

R06

Heizung nach Verbrauch?

Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten müssen nach Verbrauch verteilt sein.

R07

Ist die Rücklage schlüssig?

Zuführung, Entnahme und Bestand müssen zusammenpassen.

R08

Steht bei Entnahmen ein Beschluss?

Jede Entnahme aus der Rücklage braucht einen erkennbaren Bezug.

R09

Große Sprünge erklärt?

Positionen, die über 20 Prozent über dem Vorjahr liegen, brauchen eine Erläuterung.

R10

Passt die Verwaltervergütung?

Ausgewiesene Vergütung gegen den Vertrag gehalten.

R11

Sonderumlagen getrennt?

Sonderumlagen dürfen nicht in den laufenden Kosten verschwinden.

R12

Nichts doppelt gebucht?

Instandhaltung nicht zugleich als Ausgabe und als Rücklage erfasst.

R13

Liegt der Vermögensbericht vor?

Und stimmt der ausgewiesene Rücklagenbestand mit der Abrechnung überein.

R14

Ist die Spitze ausgewiesen?

Die Abrechnungsspitze muss als eigener Betrag stehen — darüber beschließt die Versammlung.

Was wir niemals tun

  • Keine Rechtsberatung, keine Rechtsprüfung, keine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit.
  • Kein Einwendungsschreiben, keine Vorbereitung einer Anfechtung, keine Empfehlung, wie Sie abstimmen.
  • Kein Vorwurf an die Verwaltung. Wir stellen Fragen, die ein sorgfältiger Verwalter gern beantwortet.
  • Keine Auswertung der Einzelabrechnungen anderer Eigentümer — nur deren Summe.
  • Kein automatischer Versand. Sie sehen den Bericht, Sie geben frei, Sie entscheiden, was an die Verwaltung geht.

Was wir feststellen, lautet immer so: Zahl, Rechenweg, Bitte um Erläuterung. Die rechtliche Bewertung obliegt einem Rechtsanwalt. Die Entscheidung obliegt dem Beirat und der Versammlung.

Preise, brutto, aus der Gemeinschaftskasse

PaketEinheitenPreis
Beiratsprüfung Sbis 30150 €
Beiratsprüfung M31–60250 €
Beiratsprüfung L61–120 oder mehrere Wirtschaftseinheiten390 €
VermögensberichtPrüfung nach § 28 Abs. 4 WEG+40 €
FolgejahrSchlüssel und Vorjahr stehen−50 €

Auftraggeberin ist die Gemeinschaft, vertreten durch den Beirat. Die Beschlussvorlage zur Kostenübernahme liegt bei. Unter 15 Einheiten nehmen wir nicht an.

Erfolgsgarantie

Finden wir keine prüfrelevante Beanstandung, stellen wir nichts in Rechnung. Sie behalten den dokumentierten Prüfbericht für Ihre Stellungnahme.

Fünf Einwände, ehrlich beantwortet

„Dafür haben wir doch den Verwalter.“

Der Verwalter erstellt die Abrechnung. Er kann sie nicht selbst prüfen — genau deshalb schreibt das Gesetz die Prüfung durch den Beirat vor.

„Wer soll das bezahlen?“

Die Gemeinschaft. Die Beschlussvorlage liefern wir mit. Bei 30 Einheiten sind das rund 5 Euro je Eigentümer.

„Wir haften doch gar nicht, das ist ehrenamtlich.“

Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung gemildert. Für grobe nicht. Und „wir haben geprüft“, ohne geprüft zu haben, ist genau der Fall, über den dann gestritten wird. Die Pflicht zur Prüfung besteht unabhängig von der Haftung.

„Was, wenn Sie nichts finden?“

Dann zahlen Sie nichts. Und Sie haben eine dokumentierte Prüfung für Ihre Stellungnahme.

„Können wir damit die Abrechnung anfechten?“

Nein. Das ist Anwaltssache und ausdrücklich nicht unsere Leistung. Wir liefern die Zahlen, auf die ein Anwalt aufsetzen könnte.

Saison: Februar bis Juni

Jahresabrechnungen laufen geballt. Wer im März mehr zusagt, als er im April schafft, verliert den Ruf, nicht nur einen Auftrag. Schicken Sie die Unterlagen, sobald sie da sind — nicht in der Woche vor der Versammlung.

Abrechnung hochladen

Unterlagen als PDF hochladen oder per E-Mail schicken.

Per E-Mail senden

Bitte beilegen: Gesamtabrechnung, Vermögensbericht falls vorhanden, Wirtschaftsplan, Verwaltervertrag (Vergütung), Vorjahresabrechnung wenn zur Hand, Versammlungstermin.

Keine Einzelabrechnungen anderer Eigentümer. Keine Zugangsdaten zum Verwalterportal. AVV bevor ein Auftrag läuft.